Die neue Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz – ein Überblick, was mit der neuen Verordnung auf Sie zukommt | Fachkräfteschmiede
Umwelt

Die neue Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz – ein Überblick, was mit der neuen Verordnung auf Sie zukommt

Durch die neue Mantelverordnung wird die Verwertung mineralischer Abfälle jetzt bundeseinheitlich geregelt. Sie tritt am 1. August 2023 in Kraft und soll das Verwerten von mineralischen Abfällen planbarer, transparenter und nachvollziehbarer gestalten. Somit gibt es mit der neuen Mantelverordnung erstmals eine bundeseinheitliche Regelung, die Rechtssicherheit liefert.

Das ist die Ausgangssituation:

  • In ihrem 2021 vorgestellten Null-Schadstoff-Aktionsplan für Luft, Wasser und Boden will die Europäische Kommission das Abfallaufkommen in der EU bis 2030 um 50 % reduzieren.
  • Mineralische Abfälle (insbesondere Bau- und Abbruchabfälle) sind in Deutschland der mengenmäßig größte Abfallstrom.

Die neue Verordnung umfasst

  1. die Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung,
  2. die Neufassung der Bundes-Bodenschutz- & Altlastenverordnung sowie
  3. Änderungen in der Deponieverordnung und
  4. in der Gewerbeabfallverordnung.

Das wesentliche Ziel dabei ist es, möglichst große Mengen mineralischer Abfälle wiederzuverwerten und gleichzeitig die Bodenfunktionen und das Grundwasser nachhaltig zu schützen.

Wer ist betroffen von den neuen Regelungen?

Recycling- und Entsorgungsbetriebe für mineralische Abfälle, Labore im Umweltbereich, Abfallbeauftragte, Ingenieurbüros, Planer und Gutachter, Baufirmen aus dem Straßen- und Tiefbaubereich, Behörden für den Abfall und Bodenbereich, Deponiebetreiber, Betreiber von Müllheizkraftwerken.

Und was bedeutet das für den Umgang mit Ersatzbaustoffen und Bodenmaterialien in der Praxis?

Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist die Beseitigung von Abfall grundsätzlich nur noch zulässig, wenn eine Verwertung nicht möglich oder wirtschaftlich ist. Die jetzigen Neuerungen der Mantelverordnung konkretisieren dies wie folgt:

  • Es gibt neu definierte Materialwerte für die Verwertung von mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB) und für deren Einstufung gemäß der Ersatzbaustoffverordnung (EBV).
  • Für jedes Material, das im Rahmen der EBV in Verkehr gebracht werden soll, wird ein Eignungsnachweis verpflichtend.
  • Gemäß der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV) wird es niedrigere Bestimmungs- und Nachweisgrenzen geben.
  • Viele neue Schadstoffe müssen untersucht werden und es sind neue Anforderungen für das Auf- oder Einbringen von Materialien auf oder in eine durchwurzelbare Bodenschicht (Verfüllungen) definiert, wobei künftig beispielsweise auch Verfüllungen von Abgrabungen und Tagebauen miterfasst sind.

Das halbtägige Online-Live-Seminar Die neue Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz widmet sich im Detail diesen Neuerungen und deren Auswirkungen auf die Praxis. Folgende Kernthemen werden besprochen:

  • Anwendung gemäß der neuen BundesbodenschutzV (BBodSchV),
  • Untersuchung von nicht aufbereitetem Bodenmaterial und nicht aufbereitetem Baggergut,
  • Klassifizierung von Bodenmaterial und mineralischen Ersatzbaustoffen (gemäß ErsatzbaustoffV)
  • sowie Probenahmen nach LAGA PN98.
  • Inhalte der Novellierung: Zeitgleich mit dem Inkrafttreten der Mantelverordnung wird auch eine Novellierung der Verordnung stattfinden. Sie soll den Vollzug der Ersatzbaustoffverordnung klarer regeln und enthält notwendige rechtliche Korrekturen und Klarstellungen für die Umsetzung der Verordnung. Im Zentrum der Novelle stehen die Kriterien für die Anerkennung von Güteüberwachungsgemeinschaften. Zudem werden Korrekturen im Nebenstrafrecht vorgenommen und Normen an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik angepasst.

Im Seminar gibt es ausreichend Raum für individuelle Fragenstellungen, Diskussionen und den Austausch untereinander.

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