Online-Live-Seminar

Die neue Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz

Die Neuerungen aus EBV und BBodSchV sicher in der Praxis umsetzen

Seit 1.8.2023 ist die neue Mantelverordnung in Kraft. Ihre Kernstücke sind die Einführung der Ersatzbaustoffverordnung (EBV), die Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) sowie Änderungen in der Deponieverordnung (DepV) und in der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV).

Die Mantelverordnung regelt bundesweit die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe, die Verwertung von Materialien in Verfüllungen, Abgrabungen, Tagebau sowie bestimmte Schadstoffgrenzwerte. Ihre Ziele sind eine höhere Recyclingquote für mineralische Ersatzbaustoffe, der Schutz von Grundwasser und Boden sowie eine Güteüberwachung zur Verbesserung der Akzeptanz von Ersatzbaustoffen.

Am 7.7.23 hat das Bundeskabinett bereits die erste Novelle der Ersatzbaustoffverordnung beschlossen, welche zeitgleich mit der Mantelverordnung in Kraft getreten ist. Sie soll den Vollzug der Ersatzbaustoffverordnung klarer regeln und enthält notwendige rechtliche Korrekturen und Klarstellungen für die Umsetzung der Verordnung.

Die Neuerungen sind umfassend und viel diskutiert. Viele Vorschriften enthalten Ausnahmen, Varianten und Abgrenzungen. Das sind große Herausforderungen für eine korrekte Umsetzung in der Praxis. Das Online-Seminar gibt klare Antworten und zeigt den konkreten Handlungsbedarf auf. 

WICHTIG: Bei gleichzeitiger Buchung von mehreren Teilnehmenden erhalten Sie ab sofort automatisch 10 % Mehrfachbucher-Rabatt.

  • Die Teilnehmenden kennen die relevanten Neuerungen, wissen wo konkreter Handlungsbedarf besteht und worauf es in der Praxis ankommt.
  • Sie kennen mögliche Fehlerquellen und wissen was zu tun ist.
  • Sie kennen die Unterschiede der Untersuchungsverfahren, Anforderungen an die Güteüberwachung, Abgrenzungen bei der Klassifizierung von Bodenmaterial sowie Beispiele für die Einsatzmöglichkeiten von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken.

  • Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
  • Annahmekontrolle
  • Allgemeine Anforderungen an die Güteüberwachung
  • Anwendungen gemäß der neuen BundesbodenschutzV (BBodSchV)
  • Untersuchung von nicht aufbereitetem Bodenmaterial und nicht aufbereitetem Baggergut
  • Klassifizierung von Bodenmaterial und mineralischen Ersatzbaustoffen (gemäß EBV)
  • Probenahme, Probenaufbereitung und Analytik der Proben
  • Bewertung der Untersuchungsergebnisse der Güteüberwachung
  • Allgemeine Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes von (Boden-) Materialien
  • Dokumentation der Güteüberwachung
  • Inhalte der am 7.7.2023 beschlossenen Novellierung der EBV 

Fachvortrag, Praxisbeispiele, Erfahrungsberichte, Praxisdemonstration, Verständnisfragen, Austausch unter Kollegen

Recyclingindustrie, Entsorgungsbetriebe für mineralische Abfälle, Labore im Umweltbereich, Abfallbeauftragte, Ingenieurbüros, Planer und Gutachter, Baufirmen aus dem Straßen- und Tiefbaubereich, Behörden für den Abfall und Bodenbereich, Deponiebetreiber, Betreiber von Müllheizkraftwerken. 

Teilnahmebescheinigung

Referent:in

Selina Yasemin Thanheiser

Die selbstständige Umweltgutachterin hat nach ihrem Studium der Geographie sowie der Klima- und Umweltwissenschaften (inkl. Promotion) in verschiedenen bodenphysikalischen Laboren praktische Erfahrung gesammelt. Als erfahrene Referentin ist es ihr...

Die selbstständige Umweltgutachterin hat nach ihrem Studium der Geographie sowie der Klima- und Umweltwissenschaften (inkl. Promotion) in verschiedenen bodenphysikalischen Laboren praktische Erfahrung gesammelt. Als erfahrene Referentin ist es ihr besonders wichtig bei den Teilnehmenden Begeisterung und Neugierde zu erwecken.

Kontakt

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Wir sind Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr, freitags bis 15 Uhr für Sie da.
 

Donata Cordes
Expertin für Umwelt-Themen

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