Die Auswirkungen der EU-Taxonomie-Verordnung oder welche Produkte dürfen als grün oder ökologisch nachhaltig beworben werden? | Fachkräfteschmiede
Umwelt

Die Auswirkungen der EU-Taxonomie-Verordnung oder welche Produkte dürfen als grün oder ökologisch nachhaltig beworben werden?

Die EU-Taxonomie-Verordnung von 2021 definiert einen gemeinsamen EU-weiten Rahmen für die Klassifizierung von Wirtschaftsaktivitäten, die als ökologisch nachhaltig gelten und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Umweltziele der EU für einen Übergang zu einer klimaneutralen und ressourcenschonenden Wirtschaft. Die Verordnung legt einheitliche Kriterien für ökologisch nachhaltige Investitionen fest und schafft Klarheit, welche Investitionen tatsächlich nachhaltig sind und welche nicht.

Wer ist von der EU-Taxonomie-Verordnung betroffen?

Unternehmen, die in der EU tätig sind, werden von der Verordnung betroffen sein, insbesondere diejenigen, die Finanzprodukte anbieten, die als "grün" oder "nachhaltig" beworben werden. Sie müssen sicherstellen, dass ihre Produkte und Dienstleistungen den Anforderungen der Taxonomie-Verordnung entsprechen. Auch werden Unternehmen die Transparenz gegenüber ihren Investoren und Kunden verstärken müssen, indem sie Informationen über die Nachhaltigkeit ihrer Aktivitäten bereitstellen und ihre Umweltleistungen messen und berichten müssen.

Die EU-Taxonomie-Verordnung betrifft unmittelbar aber auch eine Vielzahl von Unternehmen in anderen Branchen, die nicht in den Finanzsektor involviert sind, da sie Auswirkungen auf die Nachfrage nach grünen Produkten und Dienstleistungen haben kann. Durch die Einhaltung der Kriterien der EU-Taxonomie-Verordnung können Unternehmen, die in den Bereichen erneuerbare Energien, Recycling, Ressourceneffizienz und nachhaltige Landwirtschaft tätig sind, ihr Engagement für Umwelt und Nachhaltigkeit demonstrieren und gleichzeitig von der gesteigerten Transparenz und Vergleichbarkeit von Investitionen in nachhaltige Projekte und Unternehmen profitieren.

Welche Ziele sollen erreicht werden?

Die Ziele der EU-Taxonomie-Verordnung sind in sechs verschiedene Kategorien unterteilt. Innerhalb jeder Kategorie gibt es wiederum spezifische technische Kriterien, um sicherzustellen, dass eine breite Palette von wirtschaftlichen Tätigkeiten abgedeckt wird:

  1. Klimawandel: Reduzierung der Treibhausgasemissionen, Förderung erneuerbarer Energien, Verbesserung der Energieeffizienz, Verringerung von Treibhausgasemissionen in der Lieferkette, Kohlenstoffabscheidung und -speicherung.
  2. Anpassung an den Klimawandel: Verbesserung der Infrastrukturresilienz, nachhaltige Landnutzung, Schutz der Wälder und Förderung von ökologischen Landnutzungspraktiken.
  3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen: Reduzierung der Wasserentnahme, Wassereffizienz, Verbesserung der Wasseraufbereitung und -entsorgung, Schutz von aquatischen Ökosystemen, Verbesserung der Fischerei- und Aquakulturpraktiken.
  4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft: Förderung der Abfallvermeidung, Recycling, Wiederverwendung und Reparatur von Produkten, Kreislaufwirtschaft in der Produktion und Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen.
  5. Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung: Verminderung von Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung, Reduzierung von schädlichen Chemikalien in Produkten und Prozessen.
  6. Schutz und Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen: Schutz von bedrohten Arten, Verbesserung des Zustands von Ökosystemen, nachhaltige Landnutzung und Forstwirtschaft, Wiederherstellung von natürlichen Lebensräumen.

Um nach der EU Taxonomie Verordnung als nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeit eingestuft zu werden, muss ein Unternehmen nicht nur

  1. einen Beitrag zu mindestens einem Umweltziel leisten,
  2. sondern darf auch gegen die anderen Ziele nicht verstoßen.
  3. Zusätzlich müssen Sicherheitsstandards eingehalten werden, um negativen soziale Auswirkungen zu vermeiden.
  4. Und, es müssen die „Technical Screening Criteria“ erfüllt sein: Für jedes Umweltziel wurden detaillierte technische Anforderungen aufgestellt, die die potenziellen Auswirkungen einer wirtschaftlichen Tätigkeit auf die Umwelt bewerten. Diese sogenannten „Technical Screening Criteria“ sind Teil des Anhangs der Verordnung. Die EU-Kommission wird diese Kriterien im Laufe der Zeit aktualisieren, um sicherzustellen, dass sie den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen.

Die Auswirkungen der EU-Taxonomie-Verordnung für Unternehmen im Überblick

Chancen

  • Größere Transparenz und Vergleichbarkeit von nachhaltigen Investitionen und Finanzprodukten: Die Kriterien für eine ökologisch nachhaltige Investition sind einheitlich und klar definiert, wodurch Unternehmen und Investoren besser informiert werden, welche Investitionen tatsächlich nachhaltig sind.
  • Steigende Nachfrage nach grünen Produkten und Dienstleistungen: Die Verordnung kann dazu führen, dass mehr Investitionen in nachhaltige Technologien, Produkte und Dienstleistungen fließen, was insgesamt zu einem grüneren Wirtschaftssystem beitragen kann.
  • Schaffung von Wettbewerbsvorteilen: Unternehmen, die bereits auf Nachhaltigkeit setzen oder nachhaltige Produkte und Dienstleistungen anbieten, können von der gesteigerten Nachfrage nach grünen Investitionen und Finanzprodukten profitieren und sich dadurch Wettbewerbsvorteile verschaffen.

Risiken

  • Höhere Kosten und höherer Verwaltungsaufwand: Unternehmen müssen möglicherweise mehr Ressourcen aufwenden, um die Kriterien für ökologisch nachhaltige Investitionen zu erfüllen, was zu höheren Kosten und höherem Verwaltungsaufwand führen kann.
  • Einschränkungen von Investitionsmöglichkeiten: Unternehmen, die nicht in nachhaltige Technologien, Produkte oder Dienstleistungen investieren, können von der Verordnung benachteiligt werden, da nachhaltige Investitionen bevorzugt werden. Dies könnte zu Einschränkungen der Investitionsmöglichkeiten führen.
  • Herausforderungen bei der Umstellung auf eine nachhaltige Wirtschaft: Unternehmen, die bisher nicht auf Nachhaltigkeit setzen, könnten Schwierigkeiten haben, ihre Geschäftsmodelle und Produktionsprozesse umzustellen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Dies könnte zu finanziellen Herausforderungen und einem Verlust von Marktanteilen führen.

Letztendlich hängen die Auswirkungen auf Unternehmen von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Branche, in der sie tätig sind, ihrer aktuellen Nachhaltigkeitsstrategie und ihren Investitionsentscheidungen. Unternehmen sollten sich frühzeitig über die Verordnung informieren und ihre Nachhaltigkeitsstrategie gegebenenfalls anpassen, um mögliche negative Auswirkungen zu minimieren und von den positiven Aspekten zu profitieren.

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